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BFH Beschluss v. - III B 35/88

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist in zweiter Ehe verheiratet und wurde mit seiner Ehefrau in den Streitjahren 1977, 1978 und 1980 zusammenveranlagt. Aus seiner ersten Ehe hat er zwei Kinder, die bei ihrer Mutter in den Niederlanden wohnen. Diesen Kindern gewährte der Kläger in den Streitjahren Unterhalt, und zwar 1977 . . . DM, 1978 . . . DM und 1980 . . . DM. Die Mutter der Kinder erhält für sie Kindergeld nach niederländischem Recht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 689
BFH/NV 1990 S. 689 Nr. 11
PAAAB-30786

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