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BFH Beschluss v. - II B 88/89

Durch Beschluß vom 6. März 1989 hat das Finanzgericht (FG) das Verfahren über den Antrag der Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 72 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) eingestellt. Gleichzeitig hat es der Steuerberatungsgesellschaft A-GmbH als vollmachtlosem Vertreter die Kosten des Verfahrens auferlegt. Gegen die Auferlegung der Kosten hat die Steuerberatungsgesellschaft Beschwerde eingelegt mit der Begründung, dem Gericht sei zwischenzeitlich eine Vollmacht übermittelt, die Prozeßvollmacht werde nochmals nachgereicht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 180
BFH/NV 1990 S. 180 Nr. 3
QAAAB-30777

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