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BFH Beschluss v. - II B 70/89

Die Klägerin ist neben ihren beiden Töchtern zu 1/3 Miterbin ihres 1980 verstorbenen Ehemannes. Zum Nachlaß gehört auch das Betriebsvermögen des Erblassers, der Architekt gewesen war und seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt hatte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 643
BFH/NV 1990 S. 643 Nr. 10
SAAAB-30772

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