Vor dem Finanzgericht (FG) klagte die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) gegen den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -) sowohl wegen des gegen sie gerichteten Feststellungsbescheides gemäß § 18 des Außensteuergesetzes (AStG) für das Jahr 1976 als auch wegen der gegen sie gerichteten Aufhebung der Feststellungsbescheide gemäß § 18 AStG für die Jahre 1978 bis 1980. Die Klage wurde am 18. August 1988 in einem Termin vor dem Berichterstatter erörtert. Als Ergebnis des Termins hob das FA nur die Aufhebung der Feststellungsbescheide für 1978 bis 1980 aus formellen Gründen wieder auf. Die Beteiligten erklärten den Rechtsstreit insoweit in der Hauptsache für erledigt. Das FG erließ am 31. August 1988 folgenden Beschluß:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1990 S. 168 BFH/NV 1990 S. 168 Nr. 3 NAAAB-30726
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