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BFH Beschluss v. - X R 92/87

Das FG hat die Klage durch Urteil vom 23. Juni 1987 als unbegründet abgewiesen. Ausweislich der Feststellung in seinem Rubrum ist das Urteil "im Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung" ergangen. Dieses Einverständnis hatte der Steuerberater P. zu einem Zeitpunkt erklärt, als er alleiniger Prozeßbevollmächtigter des Klägers war. Das FG hat die Revision nicht zugelassen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat der Senat durch Beschluß vom 24. Mai 1988 X B 114/87 als unzulässig verworfen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 187
BFH/NV 1989 S. 187 Nr. 3
AAAAB-30697

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