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BFH Urteil v. - X R 52/82

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt mehrere Altersheime und ein Heim für jüngere behinderte Menschen in A. Für die Umsätze aus den insgesamt fünf Heimen beanspruchte sie Steuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes 1967/1973 (UStG) und für die Gewinne Steuerbefreiung gemäß § 11 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 669
BFH/NV 1988 S. 669 Nr. 10
SAAAB-30678

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