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BFH Urteil v. - X R 50/81

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) stellt Möbel her. Mit Lieferverträgen vom 2. Juni/10. Juli 1967 und 29. Februar/1. April 1968 verpflichtete er sich der Firma Großeinkauf "A-Möbel" GmbH & Co. KG (im folgenden: AM) gegenüber, deren Gesellschafter (Mitgliedshäuser, im folgenden: MH) zu beliefern. Auftraggeber waren die MH. § 3 Abs. 1 des Liefervertrages (betr.: "Konditionen") hatte folgenden Wortlaut:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 199
BFH/NV 1989 S. 199 Nr. 3
YAAAB-30676

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