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BFH Urteil v. - X R 38/82

Streitig war, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) den maßgeblichen Bauantrag für ein neuerrichtetes Betriebsgebäude erst am 9. und nicht bereits am 8. Mai 1973 eingereicht hat und sie deshalb selbstverbrauchsteuerpflichtig gemäß § 30 des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1973) ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 604
BFH/NV 1988 S. 604 Nr. 9
FAAAB-30665

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