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BFH Urteil v. - X R 25/87

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger), der zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt wird, bezog im Jahre 1983 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als selbständiger Handelsvertreter Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Den Gewinn ermittelte er gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1981 durch den Abzug der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 571
BFH/NV 1989 S. 571 Nr. 9
YAAAB-30650

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