Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betrieb einen Handel mit Kraftfahrzeugen. Beim Verkauf von Neuwagen nahm sie Gebrauchtwagen in der Weise in Zahlung, daß sie es übernahm, den Gebrauchtwagen des Neuwagenkäufers in dessen Namen und laut Vermittlungsauftrag "für dessen Rechnung" zu verkaufen. Für die "Aufträge zur Vermittlung eines Kraftfahrzeug-Verkaufs" verwendete sie den vom Zentralverband des Kraftfahrzeughandels e. V. (ZDK) aufgelegten Formularvertrag und das entsprechende Formular "Agenturabrechnung". In den Verträgen war ein Mindestverkaufspreis vereinbart. Alsbald nach dem Verkauf erteilt die Klägerin dem Gebrauchtwagenverkäufer die Agenturabrechnung.
Fundstelle(n): BFH/NV 1988 S. 330 BFH/NV 1988 S. 330 Nr. 5 JAAAB-30642
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