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BFH Urteil v. - V R 78/83

Der Kläger - ein Berliner Unternehmer - nahm in der Umsatzsteuererklärung 1978 für die von westdeutschen Unternehmern gezahlten Entgelte eine Umsatzsteuerkürzung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 5 des Gesetzes zur Förderung der Berliner Wirtschaft (Berlinförderungsgesetz - BerlinFG) vom 22. Dezember 1978 in Höhe von 12 945,79 DM in Anspruch.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 769
BFH/NV 1989 S. 769 Nr. 12
KAAAB-30591

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