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BFH Urteil v. - V R 207/83

Der Beklagte, Revisionsbeklagte und Anschlußrevisionskläger (das Finanzamt - FA -) veranlagte den Kläger, Revisionskläger und Anschlußrevisionsbeklagten (Kläger) zur Umsatzsteuer 1970 bis 1973 mit seinen Umsätzen als Einzelunternehmer und mit Umsätzen der N-KG (im folgenden: KG). Das FA ging bei den mehrfach geänderten Veranlagungen von einer Unternehmereinheit aus, weil der Kläger jeweils der einzige Gesellschafter der GmbH und der einzige Kommanditist der KG gewesen war. Insgesamt setzte das FA in den Umsatzsteuerbescheiden 1970 bis 1973 betreffend die Unternehmereinheit . . . DM Umsatzsteuer fest.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 353
BFH/NV 1989 S. 353 Nr. 6
GAAAB-30575

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