Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Angestellte der Fa. X, hatte erstmals im Jahre 1977 unter Ausnutzung des Rabatts für Werksangehörige bei ihrer Arbeitgeberin einen PKW bestellt. Das Fahrzeug wurde - wegen der damals bestehenden langen Lieferfristen - erst im März 1980 ausgeliefert. Bereits eine Woche vor der Auslieferung bestellte die Klägerin einen weiteren PKW desselben Typs. Bei Folgebestellungen innerhalb von vier Wochen nach der Auslieferung eines Wagens hatte die Fa. X ihren Arbeitnehmern nämlich zugesichert, das Folgefahrzeug ohne Rücksicht auf die sonst geltenden Lieferfristen mit einer Lieferfrist von einem Jahr zu liefern.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1990 S. 50 BFH/NV 1990 S. 50 Nr. 1 NAAAB-30564
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