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BFH Beschluss v. - VI S 3/87

Der Kläger und Antragsteller (Kläger) beantragte am 26. Juni 1984, den Einkommensteuerbescheid 1975 wegen neuer Tatsachen (§ 173 der Abgabenordnung - AO 1977 -) zu seinen Gunsten zu berichtigen. Bei der Einkommensteuerveranlagung seien seine im Ausland bezogenen Einkünfte besteuert, Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung usw. aber nicht berücksichtigt worden. Er sei einmal monatlich vom Ausland nach Hause mit dem eigenen Pkw gefahren (einfache Entfernung 1 600 km).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 265
BFH/NV 1988 S. 265 Nr. 4
HAAAB-30540

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