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BFH Urteil v. - VI R 190/85

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist seit Jahren als Arbeitnehmer in A (in der Nähe von H) beschäftigt. Anfang Januar 1978 meldeten sich er und seine Ehefrau, die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), als wohnhaft in N an. Dort hatten sie eine Eigentumswohnung. Ferner besaßen die Kläger in N ein unbebautes Grundstück, für das sie seit Anfang 1978 eine Bebauung planten. Das Bauvorhaben wurde 1983 beendet; seitdem wohnen die Kläger in dem Neubau.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 576
BFH/NV 1989 S. 576 Nr. 9
LAAAB-30488

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