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BFH Beschluss v. - VI R 181/84

Der klagende Ehemann (Kläger und Revisionskläger - Kläger -) war im Streitjahr 1981 als Maschinenschlosser nichtselbständig tätig. Seine Ehefrau, die Klägerin, ist . . . Der Ehemann hatte im Jahre 1981 ein vierjähriges Abendseminar mit dem Berufsziel eines Maschinenbautechnikers angetreten. Der Unterricht fand dreimal wöchentlich statt, und zwar jeweils montags und dienstags in der Zeit von 18.00 bis 21.15 Uhr sowie an Samstagen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 723
BFH/NV 1988 S. 723 Nr. 11
HAAAB-30485

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