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BFH Urteil v. - VI R 168/83

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war zunächst auf der Grundlage eines Anstellungs- und Pensionsvertrages mit der X-AG vom Dezember 1975 Vorstandsvorsitzender dieser Gesellschaft sowie Geschäftsführer zweier zu den X-Gesellschaften gehörenden GmbH. Nach Umwandlungen im Bereich der X-Gesellschaften war er im Juni 1977 für die Zeit bis zum 18. Juni 1982 zum Vorstandsmitglied und Vorstandsvorsitzenden der ebenfalls zu den X-Gesellschaften gehörenden XY-AG bestellt worden. Der Anstellungs- und Pensionsvertrag vom Dezember 1975 war von der XY-AG unverändert übernommen worden. Hiermit hatte sich der Kläger einverstanden erklärt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 574
BFH/NV 1987 S. 574 Nr. -1
TAAAB-30481

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