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BFH Urteil v. - VII R 84/87

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war Geschäftsführer einer GmbH, die ihrerseits Komplementärin einer GmbH & Co. KG (KG) war. Über das Vermögen der KG wurde im Juli 1983 das Konkursverfahren eröffnet. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) nahm den Kläger wegen rückständiger Lohnsteuer der KG sowie Verspätungszuschlägen und Säumniszuschlägen als Haftungsschuldner in Anspruch. Der Einspruch gegen den Haftungsbescheid blieb erfolglos. Während des Klageverfahrens beschränkte das FA die Haftung für die Lohnsteuer auf den Zeitraum Oktober 1982 bis Juni 1983.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 685
BFH/NV 1988 S. 685 Nr. 11
PAAAB-30426

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