Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), ein Kreditinstitut, ließ sich zur Sicherung ihres zur Vorfinanzierung des Steuererstattungsanspruchs gewährten Darlehens von dem Steuerpflichtigen S. dessen Anspruch auf Steuererstattung aus dem Lohnsteuer-Jahresausgleich 1979 abtreten. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA - ) zahlte von dem Erstattungsbetrag nur einen Teilbetrag an die Klägerin aus. Hinsichtlich des restlichen Erstattungsbetrages von . . . DM erklärte das FA die Aufrechnung mit einer Forderung des Landesarbeitsamtes. Der Einspruch und die Klage der Klägerin gegen den ihr erteilten Abrechnungsbescheid blieben erfolglos.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1989 S. 212 BFH/NV 1989 S. 212 Nr. 4 HAAAB-30365
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