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BFH Urteil v. - VIII R 192/83

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) führte mit seinem Bruder bis zum 31. März 1979 in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ein Elektroinstallationsgeschäft; nach Ausscheiden des Bruders gründete er zusammen mit seiner Ehefrau mit Vertrag vom 9. Juni 1979 eine GmbH, die das Geschäft fortführte. Am 13. März 1981 ordnete der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) bei der GbR eine Außenprüfung für das Jahr 1979 an, die am 8. April 1981 auf die Jahre 1977 bis 1978 erweitert wurde; am gleichen Tag ordnete das FA für 1979 eine Außenprüfung bei der GmbH an. Im Einverständnis mit dem steuerlichen Berater wurden die Unterlagen an Amtsstelle geprüft.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 104
BFH/NV 1988 S. 104 Nr. 2
FAAAB-30224

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