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BFH Beschluss v. - VII B 33/88

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) errechnete in seiner dem Beklagten (Finanzamt - FA -) eingereichten Umsatzsteuer-Jahreserklärung 1983 zutreffend eine Zahllast von . . . DM. Die maschinelle Steuerberechnung führte aber aufgrund eines Fehlers des FA beim Ausfüllen des Eingabebogens zu einem Vorsteuerüberschuß von . . . DM, der unter Berücksichtigung der entrichteten Vorauszahlungen und nach Umbuchungen von Teilbeträgen auf andere Steuerrückstände in Höhe von . . . DM auf das Konto des Antragstellers bei der X-Bank erstattet wurde. Zur Absendung des fehlerhaften Umsatzsteuerbescheids 1983 an den Antragsteller war es nicht gekommen, weil das FA den Fehler zuvor bemerkt hatte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 146
BFH/NV 1989 S. 146 Nr. 3
FAAAB-30143

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