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BFH Beschluss v. - VII B 157/87

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat die Steuerberaterprüfung 1985 nicht bestanden. Ihre Klage gegen die Prüfungsentscheidung blieb erfolglos. Mit Schreiben vom 4. August 1987 legte die Klägerin - vertreten durch einen Rechtsanwalt - Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) ein. In demselben Schreiben heißt es weiter: "Für den Fall, daß die Revision nicht - wegen der gerügten Verfahrensmängel im Sinne des § 116 FGO - (nicht) per se zulässig sein sollte, lege ich hiermit namens der Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde ein . . . ".

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 586
BFH/NV 1988 S. 586 Nr. 9
YAAAB-30115

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