Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Beschwerdeführerin) erhob gegen die Ersuchen des Finanzamts E (FA E) auf Eintragung von Sicherungshypotheken Beschwerde, die die Oberfinanzdirektion (OFD) mit der Begründung als unzulässig verwarf, die Anträge seien keine Verwaltungsakte. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin - gemeinsam mit ihrem Ehemann - Klage gegen das FA E mit dem Antrag, die Entscheidung der OFD aufzuheben und festzustellen, daß die Anträge des FA E sowie ein Antrag des FA L auf Eintragung einer Sicherungshypothek rechtswidrig seien. Nachträglich erweiterte sie die Klage und beantragte zusätzlich, das FA E zu verurteilen, an sie 10 682,13 DM nebst 4 % Zinsen seit Zustellung des Schriftsatzes, durch den die Klage erweitert worden ist, zu zahlen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1987 S. 663 BFH/NV 1987 S. 663 Nr. -1 FAAAB-30104
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