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BFH Beschluss v. - VII B 111/87

Die Beschwerde richtet sich gegen den Beschluß des FG, mit dem dieses die begehrte Prozeßkostenhilfe für ein Klageverfahren wegen Umsatzsteuerhaftung 1985 versagt hat.Der Kläger und Beschwerdeführer (Beschwerdeführer) und Herr T schlossen am 8. November 1982 einen Vertrag zur Gründung der "Gesellschaft bürgerlichen Rechts . . ." (GbR), an der sich T mit 90 % und der Beschwerdeführer mit 10 % beteiligten. Die GbR errichtete ein Geschäftshaus, das sie nach Fertigstellung unter Verzicht auf die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 a UStG an gewerbliche Mieter vermietete.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 152
BFH/NV 1989 S. 152 Nr. 3
FAAAB-30088

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