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BFH Beschluss v. - VI B 176/86

Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin), eine GmbH, betreibt eine Fabrik. Im Rahmen einer Gruppen-Unfallversicherung hat die Antragstellerin auch für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer eine Unfallversicherung abgeschlossen, die Schäden im beruflichen und privaten Bereich abdeckt. Die jährliche Versicherungsprämie zog die Antragstellerin als Betriebsausgaben ab. Nach einem Schreiben der Versicherungsgesellschaft beträgt der anteilige Jahresbeitrag bei Beschränkung des Versicherungsschutzes auf Berufsunfälle . . . DM, der auf Unfälle außerhalb des Berufs entfallende Prämienanteil . . . DM.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 640
BFH/NV 1988 S. 640 Nr. 10
EAAAB-30071

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