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BFH Beschluss v. - V B 18/88

Der Beschwerdegegner erklärte seine Umsätze aus der Beförderung von Personen im Mietwagenverkehr in den Umsatzsteuervoranmeldungen für Juli bis Dezember 1986 (7 bis 12/1986) unter Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1980). Der Beschwerdeführer (das Finanzamt - FA -) wandte in den Vorauszahlungsbescheiden hingegen den vollen Steuersatz an.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 236
BFH/NV 1990 S. 236 Nr. 4
JAAAB-29995

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