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BFH Beschluss v. - V B 115/87

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) betrieb bis zum 31. Dezember 1976 als Einzelunternehmer ein Baugeschäft. Mit Gesellschaftsvertrag von 1976 gründete er eine GmbH, an deren Stammkapital zunächst er und seine Ehefrau beteiligt waren. Der Kläger brachte das Umlaufvermögen seines Einzelunternehmens zum 31. Dezember 1976 in die GmbH ein und verpachtete dieser das vorhandene Anlagevermögen ab dem genannten Zeitpunkt. Die GmbH setzte die zuvor im Einzelunternehmen ausgeübte Tätigkeit im wesentlichen unverändert fort. Der Kläger war zunächst alleiniger Geschäftsführer der GmbH.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 471
BFH/NV 1988 S. 471 Nr. 7
CAAAB-29980

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