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BFH Beschluss v. - V B 111/87

Mit nach einer Außenprüfung ergangenen, gegen den Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) gerichteten Umsatzsteuerbescheiden vom 29. April 1983 hat der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt - FA - ) für die Streitjahre 1980 und 1981 die Umsatzsteuer jeweils mit Minusbeträgen festgesetzt. Mit Bescheid vom 29. August 1985 hob das FA die bezeichneten Bescheide ersatzlos mit der Begründung auf, in den Bescheiden sei der Steuerschuldner falsch bezeichnet worden. Die Bescheide seien deshalb unwirksam. Der Kläger sei nicht Unternehmer hinsichtlich der von den Umsatzsteuerbescheiden erfaßten Tätigkeit. Unternehmer sei vielmehr eine aus dem Kläger und seiner Ehefrau bestehende Gemeinschaft.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 682
BFH/NV 1988 S. 682 Nr. 11
VAAAB-29978

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