Mit nach einer Außenprüfung ergangenen, gegen den Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) gerichteten Umsatzsteuerbescheiden vom 29. April 1983 hat der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt - FA - ) für die Streitjahre 1980 und 1981 die Umsatzsteuer jeweils mit Minusbeträgen festgesetzt. Mit Bescheid vom 29. August 1985 hob das FA die bezeichneten Bescheide ersatzlos mit der Begründung auf, in den Bescheiden sei der Steuerschuldner falsch bezeichnet worden. Die Bescheide seien deshalb unwirksam. Der Kläger sei nicht Unternehmer hinsichtlich der von den Umsatzsteuerbescheiden erfaßten Tätigkeit. Unternehmer sei vielmehr eine aus dem Kläger und seiner Ehefrau bestehende Gemeinschaft.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 1988 S. 682 BFH/NV 1988 S. 682 Nr. 11 VAAAB-29978
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.