Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und seine Ehefrau schlossen am 15. Oktober 1971 mit einer Baufirma einen notariellen Vertrag über den Kauf eines Grundstückes mit einem darauf von der Verkäuferin zu errichtenden Einfamilien-Reihenhaus zum Festpreis von 139 480 DM. Der Kläger und seine Frau beabsichtigten, das Gebäude selbst zu nutzen. Nachdem die Firma mit dem Bau begonnen hatte, fiel sie im Jahre 1973 in Konkurs. Der Kläger ließ daraufhin das bereits begonnene Haus von einem anderen Bauunternehmen fertig bauen und meldete 35 140 DM als Forderung gegen den Bauträger zur Konkurstabelle an. Mit Schreiben vom 27. November 1979 teilte der Konkursverwalter den Gläubigern mit, daß sie mit einer Quote von 5 % rechnen könnten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1987 S. 708 BFH/NV 1987 S. 708 Nr. -1 JAAAB-29956
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