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BFH Urteil v. - IX R 63/82

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden, und Miteigentümer eines Grundstücks, auf dem sie im Jahre 1978 mit der Errichtung eines Wohngebäudes begonnen haben. In den Bauplänen sind eine ca. 130 qm große Hauptwohnung mit Räumen im Erdgeschoß und im Dachgeschoß sowie eine 50 qm große Einliegerwohnung im Dachgeschoß vorgesehen. Am 9. Dezember 1978 haben die Kläger die Räume im Erdgeschoß bezogen. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) hat das Anwesen der Kläger auf den 1. Januar 1979 bestandskräftig als Einfamilienhaus bewertet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 570
BFH/NV 1987 S. 570 Nr. -1
PAAAB-29954

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