Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Der Kläger erzielte in den Streitjahren 1969 bis 1972 Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von . . . bis . . . DM. Im Jahre 1965 hatten die Kläger das "Haus C . . ." (Haus C) in D mit einem dahinterliegenden Waldstück zum Kaufpreis von . . . DM erworben. Es handelt sich um eine im Kern mittelalterliche Wasserburg in Form eines Dreiflügelbaues mit Torhaus und dazugehörigen, von Wasser umgebenen Gartenanlagen. Nach Mitteilung des Landeskonservators von D liegt die Erhaltung des Gebäudes wegen seiner Bedeutung für die Kunst und Geschichte des E-Landes im öffentlichen Interesse. In den Folgejahren ließen die Kläger das Gebäude mit einem erheblichen Kostenaufwand wieder herstellen. Bis zum Ende des Jahres 1980 entstanden ihnen hierfür Kosten in Höhe von nahezu . . . DM.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1988 S. 636 BFH/NV 1988 S. 636 Nr. 10 BAAAB-29950
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