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BFH Urteil v. - IX R 173/87

Die Kläger, Beigeladenen und Revisionskläger (Kläger und Beigeladene) erwarben 1983 im Rahmen eines sog. Ersterwerbermodells Eigentumswohnungen in B. Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Eigentumswohnungen schloß jeder Erwerber weitere Verträge, unter anderem einen Treuhandvertrag mit der A.-Unternehmensberatung GmbH und einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der K.-Restaurations Betriebs KG in B. Der Geschäftsbesorger sollte für die Erwerber u. a. die Finanzierung vorbereiten und die Wohnungen vermieten. Den Treuhänder beauftragten die Erwerber, in ihrem Namen alle Handlungen und Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die mit dem Erwerb der Eigentumswohnungen zusammenhängen. Sämtliche Verträge waren nach einem einheitlichen Muster verfaßt und Bestandteil des von der A.-Unternehmensgruppe ausgearbeiteten Erwerbermodells.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 618
BFH/NV 1988 S. 618 Nr. 10
YAAAB-29925

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