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BFH Urteil v. - IX R 142/84

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, erwarben im November 1981 ein Einfamilienhaus, das sie seit dem 15. Dezember 1981 selbst bewohnen. Zur Finanzierung des Kaufpreises nahmen sie bei der C-Bank ein Darlehen über 200 000 DM zu einem Auszahlungskurs von 91 v. H. auf. Im Darlehensvertrag ist vereinbart, daß das Damnum von 18 000 DM aus Eigenmitteln bis zum 11. Dezember 1981 bezahlt werden soll. Die Kläger überwiesen das Damnum am 9. Dezember 1981 an den Darlehensgeber. Das Darlehen wurde den Klägern am 8. Januar 1982 mit dem Nennbetrag ausgezahlt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 223
BFH/NV 1989 S. 223 Nr. 4
BAAAB-29911

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