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BFH Beschluss v. - IX E 1/88

Mit Beschluß vom 11. Juni 1987 IX B 17/87 in Sachen Richterablehnung hat der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluß des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 22. Dezember 1986 III 780/86 als unzulässig verworfen, weil sich die Kläger nicht von einer zur Einlegung der Beschwerde befugten Person haben vertreten lassen und selbst nicht zum vertretungsbefugten Personenkreis gehören.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 726
BFH/NV 1988 S. 726 Nr. 11
RAAAB-29894

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