Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 24. Juli 1984 IX R 88/84 in den Einkommensteuersachen 1973 und 1974 der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) das Urteil des Finanzgerichts (FG) aufgehoben, die Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen und in den Gründen ausgeführt, das FG müsse das Klageverfahren nach § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) aussetzen, um den Ausgang des Feststellungsverfahrens abzuwarten, in dem durch Grundlagenbescheid über die steuerliche Behandlung von vom Kläger mit einem Partner erzielten Einkünften aus Devisentermingeschäften entschieden wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1988 S. 167 BFH/NV 1988 S. 167 Nr. 3 XAAAB-29879
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