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BFH Beschluss v. - IX B 130/86

Mit der Nichtzulassungsbeschwerde rügt der Beklagte (Finanzamt - FA -), das FG sei bei der Beurteilung eines Treuhandverhältnisses im Rahmen eines Immobilienfonds (KG) von der Rechtsprechung des BFH abgewichen. Außerdem habe die Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung, ob über das Treuhandverhältnis zwischen dem Treuhandkommanditisten und den Treugebern (Fondsteilhabern) in einem zweiten gesonderten Feststellungsbescheid zu entscheiden sei. Das FG habe verfahrensfehlerhaft über das Treuhandverhältnis im Klageverfahren gegen den Feststellungsbescheid der KG entschieden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 169
BFH/NV 1988 S. 169 Nr. 3
GAAAB-29863

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