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BFH Beschluss v. - IV S 2/87

Der Antragsteller, Kläger und Beschwerdeführer (Antragsteller) war im Streitjahr Rechtsanwalt und daneben als Schriftsteller tätig. In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machte er "Reisekosten nach New York (UN und Mandant)" in Höhe von 3 862 DM geltend. Den Verlauf der Reise erläuterte er gegenüber dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -) wie folgt: Er habe sich zunächst zu Gesprächen mit einer Mandantin, die er in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht B vertrete, und zu Bewerbungsgesprächen mit den Vereinten Nationen und der Ford- Foundation in New York aufgehalten. Anschließend habe er eine Rundreise unternommen, die nach Kanada, Ontario und Niagara geführt habe, um dort ein von ihm verfaßtes juristisches Fachbuch vorzustellen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 384
BFH/NV 1989 S. 384 Nr. 6
WAAAB-29849

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