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BFH Beschluss v. - IV R 76/86

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat im Rahmen seiner Veranlagung zur Einkommensteuer und Umsatzssteuer 1980 die Berücksichtigung von Umzugsaufwendungen und der auf diesen ruhenden Umsatzsteuer (im Wege des Vorsteuerabzugs) begehrt. Im einzelnen erstrebte er die Berücksichtigung von Betriebsausgaben bei seinen Einkünften aus selbständiger Arbeit in Höhe von 8 033,74 DM und von Vorsteuerabzugsbeträgen (aufgrund der mit Speditionsrechnung gesondert in Rechnung gestellter Umsatzsteuer) in Höhe von 289,53 DM.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 369
BFH/NV 1989 S. 369 Nr. 6
VAAAB-29819

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