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BFH Urteil v. - IV R 73/85

Die Kläger und Revisionsbeklagten werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der klagende Ehemann (Kläger) ist Inhaber eines Obstbaubetriebs. Seine Ehefrau (Klägerin) erhielt im Jahre 1978 Barmittel aus einer Erbauseinandersetzung. Hieraus zahlte sie am 2. März 1978 60 000 DM auf ein Sparkonto ihrer 1976 geborenen Tochter ein. Noch am gleichen Tage wurde die Geldsumme abgebucht und danach einem betrieblichen Bankkonto des Ehemanns gutgeschrieben. Dieser überwies den Betrag am 6. April 1978 einem Dritten, von dem er ein Betriebsgrundstück erworben hatte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 765
BFH/NV 1987 S. 765 Nr. -1
RAAAB-29816

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