Mit Schreiben vom 18. November 1982 hatten die Kläger und Revisionskläger (Kläger) die Änderung u. a. der Einkommensteuerfestsetzung 1977 gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 mit Gründen beantragt, die sich anläßlich eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens bezüglich der Einkommensteuer-Veranlagung 1981 herausgestellt hatten. Diesen Antrag hat das FA mit Schreiben vom 11. Januar 1983 abgelehnt. Das Schreiben ist vom Vertreter des Vorstehers X unterzeichnet. Auch die vom FA im daraufhin von den Klägern angestrengten außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren abgegebenen schriftlichen Stellungnahmen sind ebenso wie der Einspruchsbescheid vom 9. Mai 1983, mit dem der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen wurde, von X unterzeichnet.
Fundstelle(n): BFH/NV 1988 S. 506 BFH/NV 1988 S. 506 Nr. 8 DAAAB-29812
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