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BFH Urteil v. - IV R 69/85

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und leben im Güterstand der Gütergemeinschaft. In das Gesamtgut fällt ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, den die Kläger von den Eltern des Klägers am 21. Januar 1965 übernommen haben. Bei der Einkommensbesteuerung der Kläger wurden folgende Gewinne bzw. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 346
BFH/NV 1988 S. 346 Nr. 6
JAAAB-29810

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