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BFH Urteil v. - IV R 354/84

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Lehrerin. Nach erfolglosen Aufforderungen des Beklagten und Revisionsklägers (Finanzamt - FA -) zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1979 wurde im Einkommensteuerbescheid vom 20. Juli 1981 die Einkommensteuer 1979 unter Schätzung der Besteuerungsgrundlagen festgesetzt. Dieser Bescheid wurde am folgenden Tage unter Aufnahme einer Postzustellungsurkunde beim Postamt Berlin 45 niedergelegt, da die Klägerin nicht angetroffen wurde.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 614
BFH/NV 1988 S. 614 Nr. 10
VAAAB-29790

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