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BFH Beschluss v. - IV R 190/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1970 als Facharzt tätig. Er wohnte im Bezirk des Finanzamts A. 1968 eröffnete er eine Praxis im Bezirk des Beklagten und Revisionsbeklagten, des Finanzamts B (FA). Da der Kläger keine Einkommensteuererklärung abgab, veranlagte ihn das FA im Jahre 1974 im Schätzungswege; die Bescheide wurden an "Herrn und Frau Dr. Peter Müller" (Name geändert) gerichtet und jeweils nur in einer Ausfertigung übersandt. Hiergegen legten der Kläger und seine Ehefrau Einspruch ein. Das FA wies den Einspruch im Jahre 1977 zurück und erhöhte die Einkommensteuerschuld.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 238
BFH/NV 1988 S. 238 Nr. 4
NAAAB-29758

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