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BFH Urteil v. - IV R 122/84

Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1, eine GmbH & Co. KG (Klägerin zu 1 oder KG), betreibt einen Großhandel mit . . . Sie wurde im Jahre 1961 gegründet. Bis 1971 waren persönlich haftende Gesellschafterin die Klägerin und Revisionsklägerin zu 2, eine GmbH (GmbH), mit einer Festeinlage von 5 000 DM, und Kommanditisten X. A. mit einer Festeinlage von 130 000 DM, dessen Ehefrau Y. A. mit einer Festeinlage von 30 000 DM und die beiden Söhne des Ehepaares A. mit einer Festeinlage von je 20 000 DM. Die Kommanditisten der KG waren zugleich die alleinigen Gesellschafter der GmbH.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 761
BFH/NV 1988 S. 761 Nr. 12
HAAAB-29734

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