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BFH Urteil v. - IV R 102/86

Mit Gewinnfeststellungsbescheiden für die Jahre 1980 und 1981 hat der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA - ) die Kläger und Revisionskläger (Kläger) als in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengeschlossene Gesellschafter angesehen, die durch den Verkauf von Eigentumswohnungen einer gewerblichen Betätigung nachgegangen seien. Das FA hat aus dem Verkauf dieser Wohnungen einen Gewinn errechnet und in den Gewinnfeststellungsbescheiden festgestellt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 101
BFH/NV 1989 S. 101 Nr. 2
EAAAB-29722

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