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BFH Beschluss v. - IV B 33/87

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der klagende Ehemann ist Inhaber eines Gärtnereibetriebs. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) ordnete bei ihm eine Betriebsprüfung an. Die Betriebsprüfung wurde im Jahre 1982 von der Landwirtschaftlichen Betriebsprüfungsstelle Köln für die Finanzämter im Oberfinanzbezirk Köln durchgeführt, die der Oberfinanzdirektion (OFD) Köln angegliedert ist. Das FA erließ daraufhin geänderte Steuerbescheide. Die Bescheide sind bestandskräftig, die Steuernachforderungen sind entrichtet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 39
BFH/NV 1990 S. 39 Nr. 1
FAAAB-29697

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