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BFH Urteil v. - I R 392/83

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine durch Gesellschaftsvertrag vom 3. Mai 1973 gegründete GmbH & Co. KG, an der eine GmbH als Komplementärin und zwei natürliche Personen als Kommanditisten beteiligt sind. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) sah in der Gründung der Klägerin einen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Kapitalverkehrsteuergesetzes (KVStG 1972) steuerpflichtigen Ersterwerb von Gesellschaftsrechten i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 3 KVStG 1972. Als Steuermaßstab setzte er ursprünglich den Nominalbetrag der Kommanditanteile in Höhe von 80 000 DM an.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 581
BFH/NV 1988 S. 581 Nr. 9
FAAAB-29658

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