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BFH Urteil v. - I R 363/83

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hatte in den Streitjahren (1975 bis 1977) eine Speisegaststätte in gepachteten Räumen betrieben. Seine Ehefrau war in dem Betrieb als Köchin und Geschäftsführerin tätig. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA - ) hatte das Arbeitsverhältnis steuerlich anerkannt. Fremdes Personal wurde in dem Betrieb des Klägers nur gelegentlich und in unbedeutendem Umfange beschäftigt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 628
BFH/NV 1989 S. 628 Nr. 10
RAAAB-29654

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