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BFH Urteil v. - I R 261/83

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist verheiratet. Nach erfolgloser Aufforderung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 1979 führte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) eine Zusammenveranlagung des Klägers mit seiner Ehefrau im Schätzungswege durch. Im Einkommensteuerbescheid vom 25. Januar 1982 setzte das FA neben der Einkommensteuer in Höhe von 15 482 DM einen Verspätungszuschlag von 80 DM fest.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 545
BFH/NV 1988 S. 545 Nr. 9
CAAAB-29646

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