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BFH Urteil v. - I R 222/84

Die Klägerin ist eine GmbH & Co KG, die für die Jahre 1969 bis 1971 Verluste in Höhe von rd. 2,3 Mio. DM erlitt. Neben der Klägerin bestand die M-GmbH & Co KG, die für die Geschäftsjahre 1970 und 1971 Gewinne in Höhe von rd. 6,7 Mio. DM erzielte. An der Klägerin und der M-GmbH & Co KG waren dieselben Gesellschafter mit denselben Kapitalanteilen beteiligt. In den Bilanzen der Klägerin wurde der Verlustvortrag aus den Jahren 1969 und 1970 und der Verlust des Jahres 1971 durch Verrechnung mit den Anteilen der Kommanditisten an den Gewinn der M-GmbH & Co KG ausgeglichen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 458
BFH/NV 1989 S. 458 Nr. 7
EAAAB-29641

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